We will be happy to help you fill out this online form!
→ Phone: 0800 1656616 → e-mail: info@bkk-vbu.de → or schedule a call (select "English" as your preferred language)
Many things can be done conveniently with our BKK VBU App, which is also available in English!
* Bitte wählen Sie "Für eine andere Person" aus, wenn Sie als Erziehungsberechtige/r, Bevollmächtige/r oder Betreuer/in für jemand anderen einen Antrag stellen möchten.
Please enter your data as a caregiver.
Please enter your data as an authorized representative.
Bitte geben Sie alle Vornamen an.
The health insurance number can be found on the health insurance card. It consists of a letter followed by nine digits.
Bitte geben Sie Ihre Versichertennummer an, wenn Sie bei der mkk versichert sind.
The following information is necessary for us to identify you.
You health insurance number can be found on your health insurance card. It consists of a letter followed by nine digits.
Liegt bei Ihnen mindestens der Pflegegrad 2 vor?
Liegt bei der versicherten Person mindestens der Pflegegrad 2 vor?
Voraussetzung für die Kurzzeitpflege ist, dass mindestens ein Pflegegrad 2 vorliegt. Den Antrag auf einen Pflegegrad finden Sie auf unserer Website. Es ist auch möglich, Pflegeleistungen telefonisch zu beantragen. Dazu reicht ein Anruf unter 0800 1656616 aus. Wir übernehmen dann Ihr Anliegen rund um das Thema Pflege.
Die Kurzzeitpflege beginnt am Tag der Krankenhausentlassung für längstens 56 Tage.
Bei einer Verschlimmerung der Pflegesituation könnte eine Erhöhung des Pflegegrades möglich sein. Gern können Sie den entsprechenden Antrag bei uns stellen. Diesen finden Sie ebenfalls auf unserer Website.
Bitte teilen Sie uns den Zeitraum für die Kurzzeitpflege mit.
Bitte beachten Sie, dass die Kurzzeitpflege längstens für 56 Tage je Kalenderjahr genehmigt werden kann.
Kein Problem, informieren Sie uns einfach, wenn eine Entscheidung gefallen ist. Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche mit unserem BKK PflegeFinder.
Wenn das Budget der Kurzzeitpflege ausgeschöpft ist, dann werden wir die Ansprüche aus der Verhinderungspflege übertragen.
Wenn wir mal Fragen haben: Wie dürfen wir Sie kontaktieren?
Die Angabe der Kontaktdaten ist freiwillig.
Ihre Angaben sind zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Krankenkasse erforderlich. Sie werden nach § 284 Abs. 1 SGB V erhoben, gespeichert und genutzt. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und Ihre Rechte nach der DSGVO erhalten Sie auf unserer Homepage unter www.meine-krankenkasse.de/datenschutz/.