Widersprichst du der Anlage der ePA, wird ab dem 15. Januar 2025 keine ePA für dich angelegt. Du kannst jederzeit auch nach dem 15. Januar 2025 widersprechen, selbst wenn die ePA bereits angelegt wurde. Nachteile entstehen dir nicht, aber du verpasst Vorteile wie eine bessere Übersicht über deine Gesundheitsdaten und eine einfachere Kommunikation mit deinen Behandlern.