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ePA Widerspruch

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Widerspruch
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Dein Weg zum ePA Widerspruch

Seit 2025 erhalten alle Versicherten eine elektronische Patientenakte.

 

Du möchtest deine ePA-Akte löschen lassen oder sicherstellen, dass bestimmte Daten oder Funktionen in deiner ePA nicht mehr genutzt werden? Dann nutze dieses Online-Formular und halte deine Versicherungsnummer bereit. Nach dem Absenden erhältst du eine schriftliche Bestätigung per Post.

 

Noch unsicher? Hier sind die ePA Vorteile im Überblick:

  • Zentrale Speicherung und Verfügbarkeit
  • Effiziente Kommunikation
  • Vermeidung von Doppeluntersuchungen
  • Bessere Therapieentscheidungen
  • Langfristige Gesundheitsdokumentation
  • Selbstbestimmung und Kontrolle

Mehr dazu findest du unter: meine-krankenkasse.de/ePA

 

Ein bereits eingereichter Widerspruch kann jederzeit zurückgenommen werden. Kontaktiere uns bei Fragen oder um die ePA erneut zu nutzen telefonisch unter 030 54445775 oder per E-Mail unter epa.support@meine-krankenkasse.de.

Angaben zu deiner Person

 Bitte wähle "Für eine andere Person" aus, wenn du als Erziehungsberechtige/r, Bevollmächtige/r oder Betreuer/in für jemand anderen einen Widerspruch einlegen möchtest.

Please enter your data as a caregiver.

Please enter your data as a caregiver.

Please enter your data as an authorized representative.

Bitte gebe alle Vornamen an.

The health insurance number can be found on the health insurance card. It consists of a letter followed by nine digits.

BKK VBU health insurance card

Bitte gib deine Versichertennummer an, wenn du bei der mkk versichert bist.

The following information is necessary for us to identify you.

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You health insurance number can be found on your health insurance card. It consists of a letter followed by nine digits.

BKK VBU health insurance card

Widerspruch

Widersprichst du deiner bestehenden ePA, wird diese vollständig gelöscht. Alle darin gespeicherten Daten werden unwiderruflich entfernt. Du hast die Möglichkeit, deine Daten vor der Löschung zu sichern.

Du erhältst in den kommenden Tagen einen Brief mit weiteren Informationen

 

Falls du noch keine ePA besitzt, wird bei einem Widerspruch keine ePA für dich angelegt. Das betrifft Neugeborene, vorher privatversicherte Personen und Personen, die erstmalig aus dem Ausland in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

 

In den kommenden Tagen erhältst du eine schriftliche Bestätigung deines Widerspruchs.

Ich möchte gegen folgende Funktion(en) widersprechen:

Du kannst der Speicherung deiner Abrechnungsdaten durch die Krankenkasse in der ePA widersprechen. Diese Daten umfassen Diagnosen, Behandlungen und Medikamente, die deine Krankenkasse bezahlt hat. Sie sind für alle Zugriffsberechtigten sichtbar, können aber in der ePA-App verborgen werden.
Wenn du widersprichst, werden keine neuen Abrechnungsdaten mehr hinzugefügt. Bei einem Wechsel der Krankenkasse musst du den Widerspruch erneut auszusprechen, da eine Übertragung an die neue Krankenkasse nicht erfolgt.
Du kannst entscheiden, ob deine pseudonymisierten ePA-Daten ab voraussichtlich März 2026 an das Forschungsdatenzentrum gespendet werden. Pseudonymisierte Daten sind Daten, die nicht direkt mit dir in Verbindung gebracht werden können. Bei einem Widerspruch werden keine weiteren Daten gesendet und bereits gesendete Daten werden gelöscht.
Du kannst dich auch später noch gegen die Forschungsdatenspende entscheiden.
Wenn du Medikamente per E-Rezept verordnet bekommst, werden die Daten (über den E-Rezept Fachdienst) in deine ePA übertragen und bieten dir und dem medizinischen Personal einen schnellen Überblick über deine verordneten Medikamente. Bei Widerspruch werden keine neuen Daten übertragen und vorhandene Medikationslisten gelöscht.
Ein Widerspruch gegen die Daten aus dem E-Rezept Fachdienst betrifft auch automatisch den digitalgestützten Medikationsprozess (dgMP), wodurch die Medikationslisten nicht verfügbar sind.

Du erhältst in den kommenden Tagen einen Brief mit weiteren Informationen.

Der digitalgestützte Medikationsprozess (dgMP) baut auf den Daten der Medikationsliste auf und kann zum Beispiel unerwünschte Arzneimittelwechselwirkung vermeiden. Diese Funktion wird dir voraussichtlich ab März 2026 zur Verfügung stehen und kann bei Bedarf durch deinen Arzt oder deine Ärztin angelegt werden. Bei einem Widerspruch wird die Medikamentenverwaltung in der ePA gestoppt. Du erhältst zwar weiterhin eine Liste deiner verordneten und eingelösten E-Rezepte, aber medizinisches Personal kann diese Informationen nicht nutzen.
Du erhältst in den kommenden Tagen einen Brief mit weiteren Informationen.

Kontaktdaten

Wir möchten dir dein Anliegen so leicht wie möglich machen. Offene Fragen lassen sich am schnellsten telefonisch oder per E-Mail klären.

Diese Angaben sind freiwillig.

Absenden

Die Angaben sind zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Krankenkasse erforderlich. Sie werden nach § 284 Abs. 1 SGB V erhoben, gespeichert und genutzt. Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch uns und die Rechte nach der DSGVO sind auf unserer Homepage unter www.meine-krankenkasse.de/datenschutz/ zu finden.

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