Wenn du länger als sechs Wochen krankheitsbedingt ausfällst, bietet dir der gesetzliche Krankengeldanspruch finanzielle Sicherheit. Ab dem 43. Tag deiner Arbeitsunfähigkeit erhältst du Krankengeld, um deine Lebenshaltungskosten wie Miete, Strom oder Lebensmittel zu decken.
- Der allgemeine Beitragssatz (14,6 %) wird mit dieser Wahl wirksam.
- Du bist während des Krankengeldbezugs beitragsfrei zur Krankenversicherung, sofern dein Einkommen ausfällt.
- Die Bindungsfrist beträgt 3 Jahre, danach kannst du den Tarif jederzeit kündigen.
Gut zu wissen: Falls du bereits jetzt krank bist oder dich in einer medizinischen Maßnahme (z. B. Reha) befindest, tritt der Tarif erst nach dem Ende deiner Arbeitsunfähigkeit in Kraft.